Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen Haffkamp Campers B.V. (ab 1. Oktober 2020)

Artikel 1. Einzelheiten zum Preis.​

Der Mieter erklärt sich mit dem vereinbarten Preis + Kaution einverstanden. Bei Abreise und Rückgabe erfolgt gemeinsam mit dem Mieter eine Übergabe des Objekts. Bei der Übergabe wird das Objekt beschrieben und erläutert. Machen Sie gerne vor Abfahrt Fotos von Mängeln (Kratzer und Dellen). Der Schaden kann anhand von Fotos eindeutig nachgewiesen werden und es gibt keine Diskussion im Nachhinein.

Artikel 2a. Zahlung und Buchung

Die endgültige Buchung erfolgt, wenn (ein Teil der) Miete (im Voraus) bezahlt wurde.
Der Restbetrag + Kaution muss 6 Wochen vor Abreise bezahlt werden. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
Bei Nichtzahlung durch den Mieter wird Haffkamp Campers B.V. berechtigt, diesen Vertrag ohne Einschaltung des Gerichts als aufgelöst zu betrachten, ohne verpflichtet zu sein, die bereits geleistete Anzahlung zurückzuzahlen. Bei Auflösung dieser Vereinbarung gelten die Stornierungsbedingungen von Artikel 3.1. Wenn keine Schäden vorliegen, wird die Kaution innerhalb von max. 7 Werktagen zurückerstattet. In Ferienzeiten innerhalb von max. 10 Werktagen.

Artikel 2b. Allgemeine Mietbedingungen

Mit der Bezahlung (Anzahlung) der Buchung erklärt der Mieter, die allgemeinen Mietbedingungen zu kennen und mit ihnen einverstanden zu sein.
Die Mietbedingungen sind auf der Website veröffentlicht und werden vom Mieter bei der Buchung gelesen und bestätigt.
Die Mietbedingungen werden bei der Abreise zur Verfügung gestellt und der Vermieter erklärt sich bei der Abreise mit den Mietbedingungen einverstanden.

Artikel 2c. Beschädigung bei Rückgabe

Schäden, die während Ihrer Mietzeit entstanden sind, müssen Sie umgehend per E-Mail mit Fotos an info@haffkamp.eu senden. So können wir die benötigten Teile rechtzeitig bestellen. Um Schäden schnell zu bearbeiten und die Restkaution schnell erstatten zu können, haben wir hier die häufigsten Schäden für Sie aufgelistet:

  • Spiegelhalbintegral & Buscamper defekt ab € 450,
  • Spiegel integraler Defekt aus €850,-
  • Spiegelglas defekt ab € 50,-
  • Kratzer oder Delle an Seitenwand/Rückwand (unter 2 Meter) 1.500 €
  • Stoßfängerteil defekt/beschädigt max. 1.500 €
  • Stoßstange über gesamte Breite defekt max. 1.500 €
  • Tür / Kotflügel / Rahmen / Motorhaube beschädigt 350 €
  • Elektrische Stufe beschädigt 800 €
  • Windschutzstern € 110,-
  • Frontscheibe komplett 700 € (mit Regensensor 100 € Aufpreis), integriert 1.500 € (unter 2 Meter)
  • Fliegengittertür 80cm defekt € 450,
  • Fliegengittertür extrabreit defekt 600 €
  • Fahrradträger verbogen (angefahren oder stark belastet) € 500,- oder Neupreis
  • Rauchschaden und/oder Rauchgeruch (Zigaretten, Zigarren) 1.000 €
  • Markise je nach Modell defekt, aber Schaden über 2 Meter
  • Schäden über 2 Meter bis maximal 2.500 € nach Begutachtung pro Ereignis (B-Führerschein Pkw)
  • Schäden über 2 Meter bis maximal 3.500 € nach Begutachtung pro Veranstaltung (C-Führerschein Pkw)
  • Bei Schäden kleiner als 1.500 € wird nicht die gesamte Kaution einbehalten, sondern der reparierte Schaden und der reguläre Stundenlohn (65,- exkl. MwSt.) an den Mieter weiterberechnet.

Artikel 3. Stornieren​

Der Mieter muss per Einschreiben oder E-Mail kündigen. Beim Einschreiben gilt das Datum der Aufgabe zur Post als Widerrufsdatum. Erfolgt die Stornierung per E-Mail, so gilt als Stornierungsdatum das Datum unserer Bestätigungs-E-Mail.

  1. Im Falle einer Stornierung schuldet der Mieter folgende Stornokosten: bis 12 Wochen vor Beginn des Nutzungszeitraums: 25 % der vereinbarten Summe. Mit einem Mindestbetrag von 1000 Euro. 12 bis 6 Wochen vor Beginn des Nutzungszeitraums: 60 % der vereinbarten Summe. 6 Wochen bis Beginn des Nutzungszeitraums: 90 % der vereinbarten Summe ab Beginn des Nutzungszeitraums: 100 % der vereinbarten Summe

  2. Eine frühere Rückgabe des Objekts führt niemals zu einer Rückerstattung oder einem Teil der vereinbarten Summe.

  3. Wenn das Wohnmobil kaputt geht, wird Haffkamp Campers B.V. in einem anderen Wohnmobil verwendet werden. Haffkamp Campers B.V. innerhalb von 48 Stunden einen Ersatzcamper anbieten. Mittels der Option Maschinengarantie kann bei Buchung eine garantierte Maschinengarantie gegeben werden, sodass im Falle eines Ausfalls eine garantierte Maschine als Ersatzobjekt genutzt werden kann. Im Pannenfall kann der Kunde nur stornieren, wenn Sie im Besitz eines Automatikführerscheins sind.

Artikel 4. Nutzung und Wartung

  1. Das Objekt darf nur von Fahrern gefahren werden, die mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind.Die Fahrerlaubnis muss für die gesamte Nutzungsdauer gültig sein.

  2. Der Mieter verpflichtet sich, das Objekt pfleglich zu behandeln. Er wird das Objekt gemäß seinem normalen Zweck (nur in Europa, siehe Art.5) und in Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen, Vorschriften, Vorschriften usw. verwenden.

  3. Es ist untersagt, das Objekt für die Teilnahme an oder das Training für Zuverlässigkeitsfahrten, Wettbewerbe, Rallyes etc., für Schmuggelzwecke, den Transport gefährlicher Güter, die Fahrschulung, das Abschleppen anderer Fahrzeuge und den Transport von Personen und Gütern zu verwenden oder verwenden zu lassen .gegen Bezahlung.

  4. Der Mieter verpflichtet sich, das Objekt nicht entgegen den Interessen des Eigentümers zu vermieten, zu verpfänden, zu hinterlegen, zu verleihen oder in irgendeiner Weise, wie auch immer, darüber zu verfügen.

  5. Haffkamp Campers B.V. ist verpflichtet, das Objekt instand zu halten. Haffkamp Campers B.V. prüft jede Ausgabe. Reifen, Reifendruck und Flüssigkeiten. Während der Mietzeit hat der Mieter dies zu überprüfen.

Artikel 5. Versicherung

  1. Das Objekt ist gegen die Risiken der gesetzlichen Haftpflicht, Feuer und Diebstahl (sog. All-Risk) versichert.

  2. Der Mieter hat eine Selbstbeteiligung von 1.500 € pro Schadensfall. Bei Schäden über 2 Meter gilt eine Selbstbeteiligung von 2.500 € pro Schadensfall. Für Autos mit einem großen Führerschein beträgt die maximale Selbstbeteiligung 3500 € pro Ereignis.

  3. Bei Mietwagen empfiehlt es sich, eine zusätzliche Selbstbeteiligung abzuschließen. Dies geht nicht über uns, sondern Sie können es online über verschiedene Behörden schließen. Wenn Sie häufiger einen Mietwagen oder ein Wohnmobil mieten, können Sie diesen sogar für ein ganzes Jahr schließen. Dies ist bei einer Anmietung von mehr als 17 Tagen pro Jahr günstiger.

  4. Die Gegenstände sind in folgenden Ländern versichert; Niederlande, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern (von der Republik kontrollierte Gebiete), Tschechische Republik, Deutschland, Dänemark, Spanien, Estland, Frankreich, Finnland, Großbritannien, Griechenland, Ungarn, Italien, Irland, Island, Luxemburg, Litauen, Lettland, Malta , Norwegen, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Schweiz, Kroatien, Andorra, Moldawien. Eine Versicherung in anderen Ländern ist nicht möglich.

  5. Wenn der Schaden verursacht wird, weil der Fahrer die Anforderungen gemäß Artikel 4 nicht erfüllt oder weil der Fahrer unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken stand, gehen alle möglichen Schäden am Objekt oder an Dritten zu Lasten des Benutzers. Schäden am Objekt aufgrund von Fahrlässigkeit gehen niemals zu Lasten von Haffkamp Campers B.V.

  6. Das Melden von Schäden ist obligatorisch und muss per E-Mail mit Fotos gemeldet werden. Wird ein Schaden nicht gemeldet, kann der Vermieter ein Bußgeld verhängen.

  7. Es ist verboten, in Gebiete und/oder Länder mit negativem Reisehinweis (nur Code rot) zu reisen.

Artikel 6. Inbetriebnahme und Lieferung

  1. Die Mietzeit beginnt an dem im Vertrag angegebenen Datum und Uhrzeit und endet an dem im Vertrag angegebenen Datum und Uhrzeit, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

  2. Wenn der Vermieter dem Mieter aus irgendeinem Grund das Objekt nicht zur Verfügung stellen kann, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter entweder innerhalb von 48 Stunden ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen oder den Vertrag ohne Einschaltung des Gerichts zu kündigen. aufzulösen oder zumindest für aufgelöst zu erklären. Die Miete wird zurückgezahlt zuzüglich einer Entschädigung von € 20,00 pro Tag, an dem der Mieter das Objekt nicht nutzen kann.

  3. Mit Erhalt des Objekts erklärt der Mieter durch Unterschrift, dass er das Objekt in gutem und sauberem Zustand erhalten hat.

  4. Eine Abweichung von der Mietzeit ist möglich, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

Artikel 7. Überschreitung der vereinbarten Frist

  1. Wenn das Objekt nicht innerhalb der vereinbarten Frist an Haffkamp Campers B.V. geliefert wird. zurückgegeben wurde, endet die Nutzung zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt, während die Bestimmungen dieser Vereinbarung in Kraft bleiben. Bei Überschreitung der vereinbarten Nutzungsdauer wird Haffkamp Campers B.V. ist berechtigt, dem Mieter die Mehraufwendungen über den Zeitraum der späteren Rückgabe in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus hat Haffkamp Campers B.V. ist berechtigt, dem Mieter alle durch die verspätete Rückgabe der Sache entstandenen Schäden einschließlich aller Nebenkosten in Rechnung zu stellen. Dies betrifft die Mietkosten, die Aufwendungen für die Unterbringung der neuen Mieter, zusätzliche Personalkosten, Einstellungskosten und gegebenenfalls zusätzlich anfallende Reisekosten. Der Mieter verpflichtet sich, das Objekt mit allem Zubehör in gutem und normalem Zustand am Ende des vereinbarten Zeitraums bei Haffkamp Campers B.V. zurückzugeben. einreichen. Bei verspäteter, unsauberer oder unvollständiger Rückgabe des Objekts ist der Vermieter berechtigt, Spesen / Wartezeiten (€ 75,- p/h exkl. MwSt.) in Rechnung zu stellen.

Artikel 8. Kosten während der Nutzungsdauer

  1. Unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 9 dieser Vereinbarung sind alle mit der Nutzung des Objekts verbundenen Kosten wie Kraftstoff, Lagerung, Motoröl, Reifenreparaturen, Bußgelder und Mautstraßen (+15 € Verwaltungskosten) usw auf Rechnung des Mieters.

  2. Bei Fahrlässigkeit gehen etwaige Abschlepp- und Transportkosten des Objekts und/oder seiner Insassen zu Lasten des Mieters. In anderen Fällen übernimmt unsere Versicherung diese Kosten.

Artikel 9. Reparaturen

  1. Alle Reparaturen am Objekt müssen von einem anerkannten Unternehmen durchgeführt werden. Notwendige Reparaturen unterwegs werden von Haffkamp Campers B.V. durchgeführt. vergütet, soweit ihm nicht Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen.

  2. Reparaturen, deren Kosten 100 € nicht überschreiten, müssen gemeldet werden, können jedoch ohne Genehmigung von Haffkamp Campers B.V. durchgeführt werden. passieren.

  3. Notwendige Reparaturen am Objekt, die 100 € übersteigen, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Haffkamp Campers BV durchgeführt werden.Die dem Mieter entstandenen Reparaturkosten werden nach Vorlage einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und nach Übergabe aller zu beschaffenden Teile erstattet ersetzt.

  4. Kann ein Auto aufgrund eines Defekts nicht genutzt werden, bieten wir eine Alternative an. Wir können die Maschine und Leistung nicht garantieren. Im Falle eines Mangels kann der Kunde nur kündigen, wenn Sie einen Automatikführerschein besitzen. Eine Stornierung ist auch dann möglich, wenn der Vermieter hinsichtlich der Anzahl der Sitz- und Schlafplätze keine geeignete Alternative hat. Preisdifferenzen zu Lasten des Kunden werden erstattet.

Artikel 10. Meldung im Schadens-/Kollisionsfall​

  1. Im Falle von Schäden, unabhängig davon, ob sie durch Verschulden des Mieters verursacht wurden, am Objekt oder an Dritten, ist der Mieter verpflichtet, Haffkamp Campers B.V. unverzüglich schriftlich per E-Mail an info@haffkamp.eu zu melden und dies durch Ausfüllen des European Claim Form zu bestätigen. Der Mieter ist verpflichtet, den Anweisungen von Haffkamp Campers B.V. Folge zu leisten. und gegebenenfalls bei der Polizei ein amtliches Protokoll erstellen lassen. Erfolgt die oben genannte Benachrichtigung nicht und werden die Anweisungen nicht befolgt, haftet der Mieter für den Schaden, der Haffkamp Campers B.V.
  2. Der Mieter stellt Haffkamp Campers B.V. für alle durch Mitfahrer oder Dritte verursachten Schäden, für die der Halter nach Artikel 31 des Strassenverkehrsgesetzes oder nach ausländischen Bestimmungen haften kann.
  3. Der Mieter stellt Haffkamp Campers B.V. für alle an Haffkamp Campers B.V. gezahlten Bußgelder kann wegen Verstößen und Straftaten, die der Mieter während der Mietzeit begangen hat, verhängt werden.
  4. Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Bußgelder Folge eines Mangels der Sache sind, der bereits bei Mietbeginn vorhanden war.

Artikel 11. Risiko​

  1. Der Mieter stellt Haffkamp Campers B.V. für alle durch Mitfahrer oder Dritte verursachten Schäden, für die der Halter nach Artikel 31 des Strassenverkehrsgesetzes oder nach ausländischen Bestimmungen haften kann.
  2. Der Mieter stellt Haffkamp Campers B.V. für alle an Haffkamp Campers B.V. gezahlten Bußgelder kann wegen Verstößen und Straftaten, die der Mieter während der Mietzeit begangen hat, verhängt werden.
  3. Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Bußgelder Folge eines Mangels der Sache sind, der bereits bei Mietbeginn vorhanden war.

Artikel 12. Schäden des Mieters

  1. Alle Kosten und/oder Schäden, die dem Mieter oder Dritten durch diesen Mangel und/oder Schäden am Fahrzeug entstehen, gehen zu Lasten von Haffkamp Campers B.V. Haftung über seine Haftpflichtversicherung.
  2. Kann der Mieter das Fahrzeug während der Nutzungsdauer aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht nutzen, haftet der Vermieter nicht für die daraus entstehenden Schäden und Kosten, der Mieter bleibt jedoch an den vereinbarten Mietpreis gebunden. Der Vermieter wird jedoch für einen alternativen Transport sorgen.
  3. Der Mieter ist zur Zahlung der vereinbarten Miete nur dann nicht verpflichtet, wenn er nachweist, dass er die Sache überhaupt nicht benutzen kann und dass die vollständige Unbrauchbarkeit der Sache auf einem bereits bei Beginn vorhandenen Mangel der Sache beruht des Vertrages, oder Haffkamp Campers BV hat das Objekt nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt

Artikel 13. Beschlagnahme

  1. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass Haffkamp Campers B.V. innerhalb von 24 Stunden nach einer Pfändung des Objekts schriftlich zu benachrichtigen, wenn das Objekt außerhalb der Kontrolle des Mieters gerät, wenn Dritte Rechte in Bezug auf das Objekt geltend machen oder wenn andere Umstände eintreten, die die Interessen von Haffkamp Campers B.V. kann Schaden.

Artikel 14. Auflösung der Vereinbarung

  1. Haffkamp Campers B.V. hat das Recht, den Vertrag jederzeit ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn das Objekt seiner Meinung nach vom Mieter nicht sorgfältig verwendet wird, wobei der Vermieter in diesem Fall unbeschadet seines Rechts auf Schadensersatz berechtigt ist, das Objekt sofort in Besitz zu nehmen . Dafür bietet der Vermieter Verhaltensregeln, Tipps und professionelle Erklärungen bei der Abreise.

Artikel 15. Auflösung der Vereinbarung

  1. In Objekten ist es mit vorheriger schriftlicher Genehmigung erlaubt, einen Hund in das Objekt zu bringen. Nach Rücksprache, da nicht alle Hunde erlaubt sind und der Hund nicht auf die Polster oder das Bett darf. Das Rauchen ist in keinem Objekt gestattet. Bei Nichtmeldung oder Verstoß hiergegen wird die gesamte Anzahlung einbehalten.

Artikel 16. Reinigung

  1. Das Objekt wird dem Nutzer wie folgt übergeben: Außen und innen sauber, Kraftstofftank vor Ort voll, Frischwassertank weniger als 1/2 gefüllt, Schmutzwassertank und Toilettentank leer, Kühlschrank sauber, Toilettenraum sauber, Fahrerplatz sauber Zimmer, saubere Fenster. Das Objekt ist vom Nutzer in demselben Zustand zurückzugeben, in dem der Nutzer das Objekt vom Vermieter erhalten hat. Erfüllt der Nutzer die vom Eigentümer gestellten Auflagen nicht, fallen folgende Reinigungskosten an: Abwassertank nicht geleert 35,00 €, Toilettenspülkasten bzw. Toilette nicht geleert / gereinigt 75,00 €, innen nicht gereinigt 100,00 € oder Stundenzahl a € 75 p/h erforderlich, Waschbecken nicht gereinigt 25,00 €, Kühlschrank nicht gereinigt 25,00 €, Polster stark verschmutzt ab 100,00 €, Fahrerraum / vordere Scheiben innen nicht gereinigt 25,00 €, Kraftstofftank nicht voll = Kraftstoffkosten + 15,00 €.

 

Es sei denn, es wurde (schriftlich) vereinbart, dass der Vermieter einen oder mehrere Gegenstände reinigt. Bei Beschädigung des Inventars oder bei Bruch oder Verlust von Teilen kann ein identischer Artikel als Ersatz gekauft werden.

Artikel 17. Speicherung

  1. Das Fahrzeug des Mieters darf während der Mietzeit auf dem Gelände von Haffkamp Campers B.V. abgestellt werden. auf eigene Gefahr. Es ist ein geschlossener Bereich.

Artikel 18. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Diese Bedingungen werden von beiden Parteien erfüllt und strikt eingehalten.